Fortbildung / Ausbildung
Die eigene anwaltliche Fortbildung ist uns ein besonderes Anliegen. Sie gewährleistet, den Mandantinnen und Mandanten eine Beratung und Vertretung auf überdurchschnittlichem Niveau bieten zu können. Daher reicht in den meisten Kalenderjahren die Zahl und Dauer besuchter Veranstaltungen über das im Rahmen der Fachanwaltsordnung vorgeschriebene Soll von zehn Zeitstunden teilweise weit hinaus. Die Nachweise der von uns besuchten Fortbildungsveranstaltungen können Sie unter den nebenstehenden Menüpunkten aufrufen und ansehen. Aus den gleichen Gründen unterstützen wir nachhaltig die Initiative der Bundesrechtsanwaltskammer, Kolleginnen und Kollegen mit nachgewiesenen, überdurchschnittlichen Fortbildungsaktivitäten auszuzeichnen. |
RA Dr. Montag
und RA Dr. Welker
wurde 2009 jeweils durch ein zunächst bis 2012 gültiges Fortbildungszertifikat bestätigt, den Zielvorgaben der Bundesrechts-anwaltskammer für die Fortbildung entsprochen zu haben.
Neben der eigenen Fortbildung ist uns auch die Förderung der Fortbildungsmöglichkeiten für die Kolleginnen und Kollegen Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht in Rheinland-Pfalz ein wichtiges Anliegen. Im Rahmen der Funktion als Geschäftsführer und Vorstandsmitglied der ARGE Verwaltungsrecht im Deutschen AnwaltVerein,
Landesgruppe Rheinland-Pfalz, werden von RA Dr. Montag jährlich ein oder zwei Fortbildungsveranstaltungen organisiert und überwiegend selbst geleitet, davon eine zusammen mit der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.